Mit 1. 1. 2019 bekommen Gläubiger die Möglichkeit, bestimmte Daten aus laufenden Exekutionen gegen ihre Schuldner abzufragen. Der Beitrag analysiert die neuen Bestimmungen, wirft einen kritischen Blick auf eine etwas eigenwillige Auffassung des Justizausschusses zu den Auswirkungen auf den Kostenersatz in der Exekution und zeigt Verbesserungspotenzial der neuen Vorschriften auf.