Ein Seitenwechsel des Nebenintervenienten durch Widerruf seines Beitritts auf Seiten einer Partei und Beitritt auf Seiten der anderen Prozesspartei ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig, somit auch im Rechtsmittelverfahren.
6 Ob 105/18m
Ein Seitenwechsel des Nebenintervenienten durch Widerruf seines Beitritts auf Seiten einer Partei und Beitritt auf Seiten der anderen Prozesspartei ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig, somit auch im Rechtsmittelverfahren.
6 Ob 105/18m