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Seitenwechsel des Nebenintervenienten in jeder Lage des Verfahrens zulässig

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/17ecolex 2019, 37 Heft 1 v. 11.1.2019

Ein Seitenwechsel des Nebenintervenienten durch Widerruf seines Beitritts auf Seiten einer Partei und Beitritt auf Seiten der anderen Prozesspartei ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig, somit auch im Rechtsmittelverfahren.

6 Ob 105/18m

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