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Abschluss eines Architektenvertrags

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/5ecolex 2019, 27 Heft 1 v. 11.1.2019

1. Der Architektenvertrag ist nach stRsp ein Werkvertrag. Für sein Zustandekommen ist entscheidend, ob der Architekt bei sorgfältiger Deutung der Erklärungen seiner Verhandlungspartner von einer Auftragserteilung ausgehen durfte.

2. Einer GesbR liegt ein ausdrücklicher oder schlüssiger Gesellschaftsvertrag zu Grunde. Von einem stillschweigenden Vertragsabschluss kann nur ausgegangen werden, wenn die Umstände keine Zweifel über die Einigung aufkommen lassen.

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