1. Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten gegenüber dem Makler, kann von ihm bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangt werden. Auch die Verletzung von Nebenpflichten, wie Schutz- und Sorgfaltspflichten, kann zu einer Schadenersatzpflicht führen.