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Erfordernis des Identitätsnachweises für Datenauskunft

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/477ecolex 2019, 1089 - 1090 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Zur Ausübung der Betroffenenrechte gibt die DSGVO keine konkrete Form der Identifizierung vor.

2. Ein elektronisches Auskunftsersuchen muss nicht zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Es spricht nichts dagegen, einen Identitätsnachweis auch mit anderen Mitteln zu erbringen.

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