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Zugangsbeschränkung für nicht öffentlich zugängliche Parkplätze

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/476ecolex 2019, 1089 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Zwar lässt sich Anh 1 Z 21 lit b UVP-G 2000 bzw der Definition der FN 4a nicht entnehmen, dass eine wirksame Zugangsbeschränkung für nicht öffentlich zugängliche Parkplätze zwingend eine bauliche (oder eine räumliche) Abgrenzung erfordert. Erforderlich ist aber, dass die Zugangsbeschränkung insofern wirksam bzw geeignet ist, als sie die Allgemeinheit von der Benützung dieses Parkplatzes "ausschließt", und dass eine diesbezügliche Kontrollmöglichkeit besteht.

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