vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Frist für Mietzinsanhebung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/447ecolex 2019, 1021 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Die sechsmonatige Frist für die Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung beginnt mit Anzeige der Veräußerung zu laufen (RS0113457).

2. Die formlose Anzeige der Unternehmensveräußerung genügt zur Fristwahrung. In der Auffassung, dass die Anzeige auch als Prozessvorbringen in einem Streitverfahren erstattet werden kann, liegt keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des RekG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!