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Zur Ermittlung des Verletzergewinns dürfen die variablen Kosten, nicht aber ein Fixkostenanteil vom Umsatz abgezogen werden

MarkenrechtJudikaturDr. Angela Heffermannecolex 2014/137ecolex 2014, 351 - 352 Heft 4 v. 1.4.2014

OGH 20.1.2014, 4 Ob 182/13p

Schlagwörter:

schuldhafte Markenverletzung; Herausgabe des Gewinns; Abzug von Fixkosten; Stufenklage; Rechnungslegungsbegehren; Teilurteil; Rechtskraft;

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