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Inhalt eines Vergleichs bestimmt sich nach der Parteienabsicht

SchuldrechtJudikaturecolex 2013/240ecolex 2013, 618 - 619 Heft 7 v. 1.7.2013

OGH 20.2.2013, 3 Ob 7/13w

Schlagwörter:

Vertragsauslegung; Vergleich; Übung des redlichen Verkehrs; Titelseite einer Zeitung;

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