Zusammenfassung: In Bezug auf den Eintritt eines Versicherungsfalls in einer Rechtsschutzversicherung geht der erkennende Senat der Frage nach, ob ein Verstoß überhaupt gegenständlich ist. Was kennzeichnet einen Verstoß und muss sich der Handelnde dessen überhaupt bewusst sein? Welcher ist einschlägig, wenn mehrere Verstöße hintereinander gesetzt werden und diese sich somit in einer stoßweisen Verwirklichung vergegenständlichen?