Zusammenfassung: Vorliegend thematisiert der UFS, ob gebildete Rückstellungen für Geschäftsführerbezüge, die auf Verrechnungskonten nicht aufscheinen, als zugeflossene Vergütungen steuerwirksam werden.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 EStG; § 15 Abs 1 EStG