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Lawmakers Razor oder warum Energierecht auch manchmal kompliziert sein muss!

EnergierechtAufsatzDr. Thomas Rabl, RAecolex 2012, 570 Heft 7a v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Rabl widmet sich, unter anderem durch Heranziehung der (Neu)Fassung des § 57 ÖSG der Formulierung energierechtlicher Normen und den Problemen, die durch den Eingriff in bereits bestehende Anlagen und Altverträge entstehen können.

Rechtsgrundlagen: § 57 ÖSG; § 170 Abs 10 GWG

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