Zusammenfassung: Rabl widmet sich, unter anderem durch Heranziehung der (Neu)Fassung des § 57 ÖSG der Formulierung energierechtlicher Normen und den Problemen, die durch den Eingriff in bereits bestehende Anlagen und Altverträge entstehen können.
Rechtsgrundlagen: § 57 ÖSG; § 170 Abs 10 GWG