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"Duldung des Heranbauens" für sich genommen keine verbücherbare Dienstbarkeit

SachenrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/231ecolex 2012, 601 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Der OGH spricht mit seiner Entscheidung deutlich aus, dass die Duldung des Heranbauens an eine angrenzende Liegenschaft keine Servitut und somit auch nicht grundbuchsrechtlich eintragungsfähig ist.

Rechtsgrundlagen: § 475 ABGB; § 9 GBG

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