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Unverändert: Prospekthaftung vor Kapitalerhaltung

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/206ecolex 2012, 482 - 483 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung stellt klar, dass Ansprüche aus Prospekthaftung keine Einlagenrückgewähr nach § 52 AktG darstellen. Welchen Vorteil muss sich der Geschädigte anrechnen lassen?

Rechtsgrundlagen: § 47 AktG; § 52 AktG; § 11 KMG; § 48a BörseG; § 48d BörseG; § 1323 ABGB

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