Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung thematisiert der OGH das Vorliegen von Anlegerschäden sowie Fragen der Verjährung bei erworbenen Kommanditbeteiligungen und spricht sich in dieser Sache deutlich für das Instrument der Naturalrestitution aus.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1489 ABGB