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Abbildung eines bekannten Kennzeichens für eigene Werbezwecke ist unlauter

WettbewerbsrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/217ecolex 2012, 501 - 502 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt eindeutig klar, dass auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen gegen Rufausbeutung geschützt sind, wenn eine Gratiszeitung Eintrittskarten für Länderspiele verlost und dabei das Trikot der Nationalmannschaft ablichtet.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

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