Zusammenfassung: Das Höchstgericht klärt in vorliegender Sache die Frage, ob eine Eigenheimversicherung für Sturmschäden und solche aufgrund von Elementarereignissen einzustehen hat. Wann liegt "unmittelbares" Einwirken vor?
Rechtsgrundlagen: Art 1 AstB P 12.1 Besondere Bedingungen für die Eigenheimversicherung