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Deliktsgerichtsstand für Markenrechtsverletzungen

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturMichael Slolina, LL.M., Assistent an der Univ. Wienecolex 2012, 484 - 486 Heft 6 v. 1.6.2012

Art 5 Nr 3 EuGVVO

Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, welches Gericht als Deliktsgerichtsstand bei Markenrechtsverletzungen im Internet im Anwendungsbereich des Art 5 Nr 3 EuGVVO anzurufen ist.

EuGH C-523/10

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