Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei schadenersatzrechtlichen Ansprüchen ein Feststellungsbegehren bei nicht bezifferbaren Anlegerschäden und möglicher Naturalrestitution tunlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1323 ABGB; § 13 WAG 1997