Zusammenfassung: Gegenständlich geht der OGH der Frage nach, ob für die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, wie die Einforderung gepfändeter Pensionsansprüche, der ordentliche Rechtsweg offensteht.
Rechtsgrundlagen: § 65 Abs 1 ASGG; § 1 Z 11 EO