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Einmalige Belästigungshandlung keine Diskriminierung

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2012/187ecolex 2012, 421 - 423 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Über die Voraussetzungen einer diskriminierenden Belästigung hinaus hatte sich die erkennende Instanz im Rahmen ihrer Entscheidung mit konkreten Kennzeichen für die Tatbestandsmäßigkeit von Diskriminierungen auseinanderzusetzen. Reicht eine einmalige Handlung bereits aus?

Rechtsgrundlagen: § 21 GlBG; § 26 Abs 11 GlbG

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