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Abfüllen von Dosen keine unmittelbare Markenverletzung

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/146ecolex 2012, 331 - 332 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der EuGH klar, dass das bloße Abfüllen von Gebinden, an denen markenrechtlich geschützte Zeichen angebracht sind, per se noch keinen Rechtsverstoß nach sich zieht.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 lit b RL 89/104/ EEG

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