§ 4 MSchG; § 10 MSchG
Vorliegender Beitrag wendet sich der Frage analysierend zu, ob eine Wortmarke, die prioritätsjünger und ursprünglich nicht unterscheidungskräftig, darüber hinaus erst mit Verkehrsgeltungsnachweis eingetragen worden ist, sich gegen eine prioritätsältere Wort-Bild-Marke rechtlich durchsetzen kann.