Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Einstehenmüssen des Stiftungsvorstands zu, wenn die gerichtliche Genehmigung eines Insichgeschäfts nicht eingeholt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 17 PSG; § 29 PSG; § 1008 ABGB; § 1017 ABGB
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Einstehenmüssen des Stiftungsvorstands zu, wenn die gerichtliche Genehmigung eines Insichgeschäfts nicht eingeholt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 17 PSG; § 29 PSG; § 1008 ABGB; § 1017 ABGB