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Haftung des Stiftungsvorstands: Zustimmung des Stifters zu Insichgeschäft ersetzt nicht gerichtliche Genehmigung nach § 17 Abs 5 PSG

StiftungswesenJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/102ecolex 2012, 234 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Einstehenmüssen des Stiftungsvorstands zu, wenn die gerichtliche Genehmigung eines Insichgeschäfts nicht eingeholt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 17 PSG; § 29 PSG; § 1008 ABGB; § 1017 ABGB

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