Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat Formerfordernissen betreffend die Anerkennung sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Anwendungsbereich des Art IV, des VI NY-Übereinkommens zu.
Rechtsgrundlagen: § 614 ZPO; § 54 EO; § 79 EO; § 83 EO; § 86 EO