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Wiederaufnahmsklage: Beginn der Notfrist bereits mit Kenntnis der Partei, nicht erst des Verfahrenshelfers

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/97ecolex 2012, 225 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der Gerichtshof vorliegend zu der Frage, wann der Fristenlauf für die Geltendmachung der Wiederaufnahmeklage beginnt, wenn ein Verfahrenshelfer bestellt ist.

Rechtsgrundlagen: § 530 Abs 1 ZPO; § 534 Abs 1 ZPO

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