Zusammenfassung: Wollmann analysiert im Rahmen seines Beitrags die Entscheidung des BGH KZR 75/10 in Bezug auf Solidarhaftung im Falle kartellrechtlicher Verstöße zugunsten des indirekten Abnehmers aus europarechtlicher Perspektive.
Rechtsgrundlagen: Art 101 Abs 1 AEUV; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB