Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Parteistellung des Umweltanwalts, dessen Beschwerde gegen einen Feststellungsbescheid zurückgewiesen wurde, zu.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 6 AWG 2002; Art 131 B-VG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Parteistellung des Umweltanwalts, dessen Beschwerde gegen einen Feststellungsbescheid zurückgewiesen wurde, zu.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 6 AWG 2002; Art 131 B-VG
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