Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung des Zwecks des Sonderprüfungsrechts eines Minderheitengesellschafters thematisiert der OGH, wie weit dieses Recht reicht und welche Prüfbefugnisse darin enthalten sind. Dürfen Sonderprüfer auch betreffend die generelle Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden?
Rechtsgrundlagen: § 45 GmbHG