Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein gewährleistungsrechtliches Einstehenmüssen beim außerbörselichen Aktienverkauf für bestimmte Eigenschaften eines Unternehmens anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB; § 934 ABGB; § 1268 ABGB