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Qualifikation einer Wasserinteressentschaft als GesbR; mangelnde Rechtspersönlichkeit

ZivilrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/401ecolex 2012, 986 - 987 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat würdigt mit dieser Entscheidung die Frage, ob eine Wasserinteressentschaft als GesbR zu qualifizieren und wie es dahingehend mangels Rechtspersönlichkeit um die Wirksamkeit geschlossener Geschäfte bestellt ist.

Rechtsgrundlagen: § 890 ABGB; § 1175 ABGB

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