Zusammenfassung: Die Autoren gehen mit ihrem Beitrag vertiefend auf die Haftung von GmbH-Geschäftsführern für Verletzungen des Immaterialgüter- und Markenrechts ein. Vertiefend widmen sie sich dabei der Frage, ob die Gesellschaft im Innenverhältnis Regressforderungen geltend machen kann und ob auch strafrechtliche Sanktionen in Frage kommen.