Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Frage vertiefend ein, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich belangt werden können. Ist dabei eine Überwälzung von Strafen sowie der Verfahrenskosten auf die Gesellschaft bereits im Vorfeld zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 9 VStG