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Haftung von Geschäftsführern und Vorständen im Verwaltungsstrafrecht

VerwaltungsrechtAufsatzMMag. Robert Keisler, RAecolex 2012, 952 - 954 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Frage vertiefend ein, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich belangt werden können. Ist dabei eine Überwälzung von Strafen sowie der Verfahrenskosten auf die Gesellschaft bereits im Vorfeld zulässig?

Rechtsgrundlagen: § 9 VStG

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