Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH in casu der Frage nach, ob der Versicherungsnehmer in vorliegender Sache einen unmittelbaren Zahlungsanspruch aus dem Haftpflicht-Versicherungsvertrag ableiten kann.
Rechtsgrundlagen: § 154 VersVG; § 156 VersVG