Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der OGH in casu der Frage, ob ein Schiedsgutachten, welches von einer entsprechenden Abrede diesbezüglich nicht gedeckt wird, dennoch Wirkungen auf die Parteien zu entfalten vermag.
Rechtsgrundlagen: § 581 ZPO; § 914 ABGB; § 1096 ABGB; § 1151 ABGB