Zusammenfassung: In Hinblick auf technische Gebrechen bei der Übermittlung eines Faxes klärt das Gericht in entschiedener Sache die Frage, ob dies zulasten des Einschreiters vor sich geht, wenn diesem kein Hinweis auf ein Gebrechen ersichtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 74 ZPO; § 89 Abs 3 GOG