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Kartellrecht: Haftung von Gesellschaftern eines Gemeinschaftsunternehmens

KartellrechtAufsatzMMag. Michael Mayer, RAAecolex 2011, 835 - 836 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht klärend der Frage nach, ob Mutterunternehmen für Kartellverstöße ihrer Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Solidarhaftung in Geldbußeverfahren einzustehen haben.

Rechtsgrundlagen: Art 101 AEUV; Art 102 AEUV; Art 23 VO 2003/01

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