Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob Aufforderungs- und Abwehrschreiben von Rechtsschutzversicherern an Dritte aus lauterkeitsrechtlicher Perspektive zu tolerieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 158j VersVG; § 8 RAO