Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich unter Zugrundelegung des § 8 Abs 2 KStG mit der Frage, ob auch Körperschaftszahlungen einer GmbH als Einkommensverwendung eigenkapitalmindernd wirken.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
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