Zusammenfassung: Der UFS geht mit seiner Entscheidung in dieser Sache der Frage nach, inwiefern Leistungen aus der Bürgschaftsverpflichtung eines Geschäftsführers, der mit 15% an einer Gesellschaft beteiligt ist, in Hinblick auf Kontokorrentverpflichtungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 32 Z 2 EStG