Zusammenfassung: Der Artikel beschreibt, ausgehend von der Klage einer Fotografin auf Unterlassung der Vervielfältigung von noch vor der Entführung gemachten Porträtfotos von Natascha Kampusch, die vom EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens behandelte Frage nach dem Sachzusammenhang iSv Art 6 Z 1 EuGVVO und bietet einen Exkurs über Ankerklagen bei koordinierter Verletzung von Immaterialrechtsgütern.
Rechtsgrundlagen: Art 6 EuGVVO