Art 23 Abs 1 EuGVVO
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht über die Wirksamkeit fremdsprachiger Gerichtsstandvereinbarungen in der Fußzeile von Auftragsbestätigungen zu befassen.
OGH 01.03.2011, 10 Ob 9/11p
Art 23 Abs 1 EuGVVO
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht über die Wirksamkeit fremdsprachiger Gerichtsstandvereinbarungen in der Fußzeile von Auftragsbestätigungen zu befassen.
OGH 01.03.2011, 10 Ob 9/11p