Zusammenfassung: In Hinblick auf Erträge aus inländischen Investmentfonds hatte sich der UFS klärend mit der bedingten Befreiung für Portfoliodividenden aus Drittstaaten auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 10 KStG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf Erträge aus inländischen Investmentfonds hatte sich der UFS klärend mit der bedingten Befreiung für Portfoliodividenden aus Drittstaaten auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 10 KStG
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