Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der VwGH der Frage zuzuwenden, ob eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen ist oder ob ein Vorteilsausgleich in Hinblick auf Investitionen in ein gemietetes Objekt vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der VwGH der Frage zuzuwenden, ob eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen ist oder ob ein Vorteilsausgleich in Hinblick auf Investitionen in ein gemietetes Objekt vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG