Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob schlechtes Arbeitsklima und Mobbing eine zum Austritt berechtigende Gesundheitsbeeinträchtigung darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 82a GewO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob schlechtes Arbeitsklima und Mobbing eine zum Austritt berechtigende Gesundheitsbeeinträchtigung darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 82a GewO
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