§ 3 MaklerG; § 5 MaklerG; § 1295 ABGB; § 1299 ABGB
Der OGH hatte sich in aktueller Sache den Pflichten des doppelbeauftragten Maklers iZm Mängeln einer Wohnung zu befassen. Wie weit geht dessen Haftung in Hinblick auf einen zu schaffenden Interessenausgleich?