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Memo: Drastische Verschärfung der Sanktionen bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses

UnternehmensrechtGesetzgebungUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RAecolex 2011, 229 - 230 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Der Verfasser spricht mit seinem Beitrag Zwangsstrafen in Bezug auf die Nichteinreichung des Jahresabschlusses an.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB

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