Die behandelten Entscheidungen C-585/08 und C-144/09 des EuGH widmen sich dem internationalen Gerichtsstand in Verbrauchersachen unter Zugrundelegung der Verwendung von Internetauftritten im grenzüberschreitenden Anwendungsbereich.
EuGH C-585/08 ; EuGH C-144/09