Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich vorwiegend der Frage zu, ob iZm Unternehmenssanierungen Beiträge der Gesellschafter nach allgemeinen zivilrechtlichen bereicherungsrechtlichen Regeln gemessen am Sanierungserfolg zu behandeln sind.
Rechtsgrundlagen: § 1043 ABGB; § 110 UGB; § 1040 ABGB; § 50 GmbHG; § 72 GmbHG