Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich umfassenden Fragen iZm Kostenübernahmeerklärungen. Dabei war vor allem zu klären, welche Einwendungen dem Versicherer im Verhältnis zur Krankenanstalt zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlagen: § 178c VersVG; § 1396 ABGB